Batteriegesetz

Hinweise zur Batterieentsorgung und zum Batteriepfand

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen:
Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet.
Sie können Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich an unserem Versandlager (Versandadresse) zurückgeben.

Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:
Das  Symbol  der  durchgekreuzten  Mülltonne  bedeutet,  dass  die  Batterie  nicht  in  den Hausmüll gegeben werden darf.
Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.

Besonderheiten beim Verkauf von Starterbatterien
Im  Zusammenhang  mit  dem  Vertrieb  von  Fahrzeugbatterien  sind  wir,  soweit  Sie Endverbraucher  sind  gemäß  §  10  BattG  verpflichtet,  je  Fahrzeugbatterie  ein  Pfand  in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn Sie zum Zeitpunkt des Kaufs einer neuen Fahrzeugbatterie keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgeben. Das Pfand ist nicht im Kaufpreis enthalten und wird neben dem Endpreis am Artikel ausgewiesen.
Geben Sie bei uns eine Fahrzeug-Altbatterie zurück, die wir entsprechend § 9 BattG als Neubatterie im Sortiment führen oder geführt haben, sind wir im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften  verpflichtet,  diese  kostenlos  zurückzunehmen  und  den  Pfandbetrag zurückzuerstatten.
Soweit wir entsprechend § 10 Abs. 1 Satz 3 BattG eine Pfandmarke ausgegeben haben, ist  die  Erstattung  des  Pfandes  bei  der  Rückgabe  der  Fahrzeug-Altbatterie  von  der Rückgabe der Pfandmarke abhängig.

Rückgabeort:
WÜDO Motorrad
Nikolaus-Groß-Str. 28
44329 Dortmund

Eine  Rücksendung  der  Altbatterie  per  Post  ist  aufgrund  der  Gefahrgutverordnung  nicht zulässig.
Fahrzeug-Altbatterien können alternativ auch kostenlos bei Wertstoff- und Recyclinghöfen abgegeben  werden.  Das  von  uns  erhobene  Pfand  wird  von  den  öffentlich  –  rechtlichen Wertstoff- und Recyclinghöfen nicht zurückerstattet. Sie haben dort aber die  Möglichkeit, sich die Rückgabe der Altbatterie auf der Pfandmarke quittieren zu lassen.
Gegen  Vorlage  oder  der  quittierten  Pfandmarke  erhalten Sie  das  Batteriepfand  von  uns zurück.