Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen WÜDO Motorrad, Inh.: Martina Wüstenhöfer

1. Allgemeines - Geltungsbereich
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge, die wir mit unseren Kunden abschließen. Sie gelten gegenüber Kaufleuten auch für zukünftige Verträge, selbst wenn dabei ein ausdrücklicher Hinweis auf diese Bedingungen nicht mehr erfolgt. Abweichende Geschäftsbedingungen unserer Kunden werden nicht akzeptiert. Das gilt insbesondere für Bedingungen auf Auftragsbestätigungen, Rechnungen und im allgemeinen Schriftverkehr, auch wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen. Die Annahme oder Ausführung von Leistungen bedeutet kein Anerkenntnis von Vertragsbedingungen unseres Kunden. Unsere Mitarbeiter sind nicht berechtigt, mündlich Abweichungen von den nachfolgenden Vertragsbedingungen zu vereinbaren.

2. Angebote - Bestellungen
2.1 Ist die Bestellung des Kunden als Angebot nach § 145 BGB zu qualifizieren, so sind wir berechtigt, dieses Angebot innerhalb von vier Wochen anzunehmen. Lieferbestellungen, die wir sofort ausführen, bedürfen keiner weitergehenden schriftlichen Annahme.

2.2 Unsere eigenen Angebote erfolgen zunächst freibleibend und unverbindlich. Preissteigerungen versuchen wir Ihnen zu ersparen. Bei Preiserhöhungen von mehr als 10 % oder mehr als 25,56 € werden wir vor Annahme der Bestellung den Kunden informieren und den neuen Preis mitteilen und genehmigen lassen.

2.3 Die zu den Angeboten und Auftragsbestätigungen gehörenden Unterlagen, insbesondere die Produktbeschreibungen im Katalog, kennzeichnen lediglich den Vertragsgegenstand und stellen keine Eigenschaftszusicherung dar, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

2.4 Bestellungen werden nur zu den im Katalog genannten Standardpackungen und Mengen ausgeführt. Bei hiervon abweichenden Bestellmengen behalten wir uns vor, diese entsprechend zu erhöhen bzw. einen Zuschlag für Sonderpackungen zu vereinbaren.

2.5 Wir behalten uns die technische Veränderung unserer Produkte vor, soweit damit keine technische Verschlechterung verbunden ist. Alle Maße und Gewichte sind als annähernd zu betrachten.

3. Umtauschrecht
Bei uns kaufen Sie ohne Risiko, d.h. Artikel, die Ihnen nicht gefallen, können Sie unter den nachfolgenden Bedingungen zurückgeben.

3.1 Rücksendungen müssen in der Originalverpackung innerhalb von acht Tagen nach Wareneingang beim Kunden erfolgen. Bitte erfragen Sie unter 02301-(bitte der ersten Seite entnehmen) Ihre individuelle Rücksendenummer, die Sie von aussen auf dem Pakert sichtbar aufbringen.

3.2 Die Ware muß in ungebrauchtem Zustand sein.

3.3 Die Rücksendung erfolgt für uns ohne Kosten zusammen mit den ausgefüllten Rücksendeformular. Unfrei zurückgesandte Ware wird von uns nicht angenommen. Soweit Ware aus dem Ausland zurückgesandt wird, muß sie so aufgegeben werden, daß sie uns von der Post ohne Zollformalitäten zugestellt wird.

3.4 Nach Eingang der Rücksendung unter den oben genannten Bedingungen erhalten Sie von uns unverzüglich einen Verrechnungsscheck in Höhe des Kaufpreises. Eine Erstattung von Porto und Verpackungskosten ist ausgeschlossen.

Bei geöffneter Originalverpackung müssen wir leider eine geringe Prüf- und Einlagerungsgebühr einbehalten.

3.5 Falle von Transportschäden muß unverzüglich das ausliefernde Postamt informiert werden. Von dort wird das beschädigte Paket an uns zurückgeleitet. Die Versendung einer neuen Ware erfolgt ebenfalls unverzüglich.

4. Preise - Zahlungsbedingungen
4.1 Unsere im Katalog angegebenen Preise gelten ,,ab Werk", einschließlich Verladung im Werk. Bestellungen innerhalb Deutschlands: Kein Mindestbestellwert, einheitliche Versandkostenpauschale € 4.95 bis volle 30 kg Paketgewicht (ggf. zzgl. € 3.50 Nachnahmegebühr und Zahlkartengebühr der Post), dies gilt für Ware die direkt von WÜDO Motorrad geliefert wird. Die Ware, die direkt von einem Lieferanten versendet wird, wird zu dessen Kosten verschickt. Bestellungen aus Auskland:

Kein Mindestbestellwert, Zahlung per Vorkasse, ausserdem aus folgenden Ländern auch mit Kreditkarte: Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Malta (GBY), Malta (M), Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz, Spanien.

Bei allen hier aufgeführten Ländern werden die tatsächlich anfallenden Versandkosten, Versand und Verpackung zum Selbstkostenpreis abgerechnet.

4.2 die Ware nicht bereits per Vorkasse oder per Kreditkarte vor Auslieferung gezahlt wurde, erfolgt die Lieferung per Post und Nachnahme.

4.3 Zur Zahlung der bestellten Waren akzeptieren wir auch folgende Kreditkarten: Euro-Card und Visa-Card.

Die Abwicklung der Bestellung erfolgt in der Weise, daß Sie uns mit Ihrer Bestellung die 16stellige Kartennummer, die 3-4stellige Kennnummer sowie das Gültigkeitsdatum Ihrer Karte mitteilen. Mit Auslieferung der Ware erfolgt die Abbuchung des Kaufpreises bei Ihrem Kreditkarteninstitut.

4.4 Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank p.A. zu fordern.

Sind wir aber in der Lage, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, so sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Umgekehrt ist der Kunde jedoch berechtigt, uns nachzuweisen, daß uns als Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Der Kunde kann mit Gegenansprüchen nur aufrechnen, wenn diese rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Wegen bestrittener Gegenansprüche steht dem Besteller auch kein Zurückbehaltungsrecht zu.

5. Lieferung
5.1 Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit Absendung der Auftragsbestätigung, nicht jedoch vor der Vorlage aller vom Kunden beizubringenden Daten und Unterlagen, der Abklärung aller technischen Fragen sowie vor Eingang einer evtl. vereinbarten Anzahlung.

5.2 Lieferfristen gelten als eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.

5.3 Liefer- und Ausführungsfristen verlängern sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, wenn solche Hindernisse bei uns oder unseren Lieferanten oder Subunternehmern zu Leistungsverzögerungen führen.

5.4 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden einschließlich evtl. Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen.

Wir sind auch berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist, anderweitig über Liefer- oder Montagegegenstände zur verfügen. Im Falle des Annahmeverzuges geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Liefersache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.

6. Kundenkartei
Der Kunde wird darauf hingewiesen, daß für die Geschäftsabwicklung notwendige Daten von uns gespeichert und für die Auftragsbearbeitung genutzt werden. Die gespeicherten Daten behandeln wir selbstverständlich vertraulich.

7. Gewährleistung
7.1 Gegenüber Kaufleuten gilt:

Die Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, daß dieser seinen nach § 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

7.2 Gegenüber allen Kunden gilt:

7.2.1 Im Fall begründeter Mängelrügen - außer bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften - sind wir nur zur Nachbesserung oder Neulieferung nach unserer Wahl verpflichtet.

Im Falle der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zwecke der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, daß die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.

7.2.2 Unser Kunde ist nach seiner Wahl zur Wandlung (Rückgängigmachung des Kaufvertrages) oder zur Minderung Herabsetzung des Kaufpreises) berechtigt, wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb angemessener Zeit nicht gelingt oder wir hierzu nicht bereit oder nicht in der Lage sind.

7.2.3 Hat der Kunde seine Zahlungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt, ruhen bis dahin unsere Gewährleistungspflichten.

7.2.4 Soweit nachstehend nicht anders vereinbart, sind weitergehende Ansprüche des Kunden - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für solche Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Insbesondere haften wir auch nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.

7.2.5 Diese Haftungsfreizeichnung gilt aber dann nicht, wenn die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Kunde wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung gemäß § 463, 480 Abs. 2 BGB geltend macht.

7.2.6 Werden Erzeugnisse nach von Kunden enthaltenen Konstruktionsunterlagen hergestellt, haften wir nur für fachgerechte Fertigungen. Werden wir für solche Erzeugnisse von Dritten in Anspruch genommen aufgrund von Ursachen, die nicht in unserem Fertigungsbereich liegen, hat uns unser Kunde von solchen Ansprüchen freizustellen.

7.2.7 Sofern wir fahrlässig eine Hauptpflicht oder eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

8. Haftung
In allen Fällen der Verletzung von vertraglichen oder vorvertraglichen sowie gesetzlichen Pflichtverletzungen haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

9. Eigentumsvorbehalt
9.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Bei laufender Rechnung dient der Eigentumsvorbehalt der Sicherung der jeweiligen Saldoforderung.

9.2 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Ist der Dritte nicht in der Lage, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.

9.3 Die Verarbeitung oder Umbildung der Ware durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Bei Verbindung oder Vermischung von uns gelieferter Ware mit anderem beweglichen Eigentum erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes unseres Eigentums zum Wert der anderen Gegenstände. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung mit einem Grundstück oder Gebäude, stehen uns sämtliche daraus unserem Kunden entstehenden Ansprüche zu. Dasselbe gilt, wenn unser Kunde gelieferte oder verbundene Ware an Dritte weiterveräußert. Alle unserem Kunden aus Weitergabe oder Verbindung zustehenden Forderungen gegen seine Abnehmer tritt er bereits jetzt an uns ab und zahlt uns einen Teilbetrag, der unserer jeweils offenen Forderung entspricht.

9.4 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

9.5 In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt.

10.
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und unseren Kunden gilt ausschließlich Deutsches Recht. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen wird ausgeschlossen.

11. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Vereinbarungen mit Vollkaufleuten ist unser Geschäftssitz. Wir sind jedoch berechtigt, unseren Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand oder an dem Ort, an dem wir unsere Leistungen erbracht haben, zu verklagen.

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